Prüfbericht · Mietvertrag über Wohnraum
Auszug, fiktiver Vertrag
Zusammenfassung
Ein üblicher Formularmietvertrag mit zwei Klauseln, die Sie sehr wahrscheinlich nicht binden, und einer, die Sie anders handhaben dürfen, als sie verlangt. Unterschreiben ist vertretbar, wenn Sie die markierten Punkte vorher ansprechen.
- Einschätzung
- Mittleres Risiko (markiert: prüfen)
- Bewertung
- 58 / 100
Klauseln im Einzelnen
§ 8 Abs. 2
(2) Diese sind in Küche, Bad und Dusche alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen alle fünf Jahre (markiert: kritisch) durchzuführen.
Starrer Fristenplan · kritisch
Die Klausel verlangt Renovierung nach Kalender, egal wie die Wohnung aussieht. Ist sie unwirksam, müssen Sie keine Schönheitsreparaturen übernehmen.
§ 307 Abs. 1 BGB · BGH, VIII ZR 361/03
§ 9
Die Kosten kleinerer Instandsetzungen trägt der Mieter bis zu einem Betrag von 150 € im Einzelfall (markiert: kritisch).
Kleinreparaturen ohne Jahresgrenze · kritisch
Es fehlt eine Obergrenze pro Jahr, und 150 € je Reparatur liegt über dem, was Gerichte meist akzeptieren. Ohne Jahresgrenze ist die ganze Klausel unwirksam, und Sie zahlen Kleinreparaturen gar nicht.
§ 307 Abs. 1 BGB · BGH, VIII ZR 91/88
§ 5 Abs. 1
Die Kaution ist bei Vertragsbeginn in einer Summe (markiert: prüfen) zu zahlen.
Kaution auf einmal · prüfen
Das Gesetz erlaubt Ihnen drei gleiche Monatsraten, die erste mit Beginn des Mietverhältnisses. Die Pflicht zur Einmalzahlung müssen Sie nicht erfüllen.
§ 551 Abs. 2 BGB
§ 12
Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen (markiert: in Ordnung).
Kündigungsfrist fair · in Ordnung
Sie können mit drei Monaten Frist kündigen, wie im Gesetz vorgesehen.
§ 573c BGB
Worüber Sie verhandeln können
- Kaution in drei Monatsraten vereinbaren.
- Bei den Kleinreparaturen eine Jahresobergrenze ergänzen lassen.
- Vor dem Einzug ein Übergabeprotokoll mit Fotos erstellen.
Dieser Bericht ist eine automatisierte Ersteinschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung.